In dem Testfahrzeug, einer Mercedes-Benz E-Klasse 350T Euro 6 Diesel, seien insgesamt acht bisher unbekannte Abschalteinrichtungen entdeckt worden. Insbesondere wird eine wirksame Abgasreinigung durch den verbauten SCR-Katalysator reduziert. Dies hat zur Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxid-Emissionen (NOx) auf der Straße deutlich überschritten werden. Von den festgestellten Abschalteinrichtungen hängen zwei mit dem AGR-System (Abgasrückführungssystem) und sechs mit dem SCR-System (Selektive katalytische Reduktion) zusammen.
Der vollständig wirksame AGR-Betrieb ist nur möglich, wenn sich der Motor in einem thermischen Fenster (sog. Thermofenster) von 18 °C bis 35 °C befindet und die Motortemperatur zu keinem Zeitpunkt 86 °C überschritten hat. Vor dem Hintergrund, dass die Umgebungstemperatur im maßgeblichen NEFZ-Prüfverfahren (Neuer Europäischen Fahrzyklus) zwischen 20 °C bis 30 °C liegt, kann die Programmierung des Motorsteuergeräts kein Zufall sein. Um den Vorwurf der Sittenwidrigkeit zu widerlegen steht nun Daimler in der Bringschuld und muss darlegen, ob das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnungsgemäß zur Funktionsweise des Abgasrückführungssystems informiert wurde.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den im Rahmen des SCR-Systems wirkenden Abschalteinrichtungen. Diese führen außerhalb des NEFZ-Prüfverfahrens zu einer drastischen Reduzierung der AdBlue-Dosierung, was wiederum einen wesentlich höheren NOx-Ausstoß zur Folge hat.
Das konkrete Testfahrzeug ist mit der Motorvariante OM642 ausgestattet. Domke und die DUH gehen jedoch davon aus, dass auch andere Mercedes-Fahrzeuge mit vergleichbaren Motoren - insbesondere OM651 - vergleichbare illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Mehrere durch das Emissions-Kontroll-Institutes (EKI) durchgeführte Abgasmessungen an weiteren Mercedes-Diesel-Pkw hatten ebenfalls schon deutliche Hinweise darauf geliefert. Auch das KBA hatte bei einer Vielzahl von Fahrzeugen des Herstellers illegale Abschalteinrichtungen festgestellt.

