Das Landgericht Düsseldorf untersagt ExtraEnergie Preiserhöhungen während der Dauer von Preisgarantien - Keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Mit Erfolg ist die Verbraucherzentrale NRW gegen die Preiserhöhungen des Energieversorgers ExtraEnergie GmbH vorgegangen. Das Landgericht Düsseldorf untersagt dem Unternehmen, Preiserhöhungen für Strom und Gas wegen steigender Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten (Beschluss vom 26.08.2022, Az: 12 O 247/22). ExtraEnergie und die dazugehörigen Marken „prioenergie“ sowie „hitenergie“ müssen ihre Strom- und Gasprodukte weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Preisen beliefern.
ExtraEnergie hat Verträge mit sog. eingeschränkter Preisgarantie angeboten und sich gezielt als krisensicheres Unternehmen vermarktet. In diesem Fall sind Preisänderungen nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie.
Der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf ist nicht rechtskräftig, da der Energieversorger gegen diesen Beschluss noch Widerspruch einlegen kann. Dennoch sollten Betroffene einer Preiserhöhung mit Hinweis auf den Gerichtsbeschluss widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt unter folgenden Link ein Musterschreiben zur Verfügung (https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/76629).
Die Verbraucherzentrale empfiehlt weiter vorsorglich die Zählerstände zum 1. September 2022 abzulesen. Bei kommenden Rechnungen sollte sorgfältig geprüft werden, ob die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten wurden.
Bei Streit mit Ihrem Energieanbieter unterstütze ich Sie gern. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an kanzlei@pergens.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
(Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V | Pressemitteilung v. 30.08.2022)

