Mercedes-Rückruf (Nr. 2090008) wegen Undichtigkeit an der Kühlmittelpumpe - Brandgefahr
Rechtsanwalt Paul S. Pergens • 5. Januar 2022

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Unter der Rückrufnummer 2090008 (KBA Referenznummer 011352) hat das Kraftfahrt-Bundesamt allein in Deutschland 239.832 Fahrzeuge der C-Klasse, E-Klasse, G-Klasse, S-Klasse, CLS, GLC, GLE und GLS aus den Baujahren 2017 bis 2021 zurückgerufen.


Aufgrund eines fehlerhaften Umschaltventils der Abgasrückführung könne es nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes zu einer erhöhten Brandgefahr kommen. Ein Software-Update und der Austausch des elektrischen Umschaltventils ist nunmehr vorgesehen.



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Riesterrente, Rentenkürzung, Rentenfaktor
von Rechtsanwalt Paul S. Pergens, LL.M. 14. März 2023
Das Landgericht Köln hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 08.02.2023 - Az. 26 O 12/22 - entschieden, dass Versicherungsunternehmen den Rentenfaktor in fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen nicht nachträglich senken und sich dabei auf sinkende Kapitalmarktzinsen berufen dürfen. Das Landgericht hat in einem Riester-Rentenversicherungsvertrag eine sog. Anpassungsklausel gekippt, die eine Kürzung des Rentenfaktors ermöglicht. Das Urteil könnte auch Signalwirkung auf andere fondsgebundene Rentenversicherungsverträge anderer Versicherer haben, da diese ähnlich lautende Klauseln verwendet haben. Zum ersten Mal wurde durch das Landgericht Köln die Rentenkürzung eines Versicherers für unwirksam erklärt. Die Klage gegen die Zurich Deutscher Herold zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung hatte Erfolg, da die nachträgliche Absenkung des sog. Rentenfaktors in einem laufenden Vertragsverhältnis nicht zulässig sei. Der Versicherer Zurich Deutscher Herold hat eine Klausel in dem Vertrag, wonach er unter anderem den Rentenfaktor senken darf, wenn die Rendite geringer ausfällt. Wenn die Kapitalerträge steigen, sieht die Klausel im Umkehrschluss aber keine Anhebung des Rentenfaktors vor. Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro Kapital später als Rente erhalten. In dem Verfahren gegen die Zurich ging es um einen fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungsvertrag. Der Rentenfaktor, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, betrug 37,34 Euro. Während der Ansparphase wurde er schließlich auf 27,97 Euro gekürzt. Dies hätte eine Rentenkürzung von rund einem Viertel ab Beginn der Rentenzahlung bedeutet. Sollte das Urteil in den weiteren Instanzen Bestand behalten, wäre die Folge, dass der Kläger bei Rentenbeginn die ursprünglich vereinbarten 37,34 Euro Rente je 10.000 Euro Sparkapital erhält. Von dem Urteil des Landgerichts Köln sind alle Arten der privaten Rentenversicherung betroffen: Klassische Rentenversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung Neue Klassik Riester-Rente Rürup-Rente Betriebliche Altersvorsorge Falls Sie bereits eine schriftlic he Mitteilung Ihrer Versicherung erhalten haben, unterstütze ich Sie gern und überprüfe kostenfrei und unverbindlich, ob ein Vorgehen erfolgsversprechend ist. Übermitteln Sie mir hierzu den ursprünglichen Versicherungsschein, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie das Schreiben zur Rentenkürzung. Senden Sie mir einfach eine E-Mail an kanzlei@pergens.de oder nutzen Sie das Kontaktformular .
Garantie bleibt Garantie - Unzulässigkeit der Preiserhöhung durch Energieversorger
von Rechtsanwalt Paul S. Pergens, LL.M. 29. August 2022
Das Landgericht Düsseldorf untersagt ExtraEnergie Preiserhöhungen während der Dauer von Preisgarantien - Keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage